Der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomien (NIPT) produziere hohe Raten falsch-positiver Ergebnisse. Er würde deshalb die Schwangerschaftsvorsorge nicht verbessern, sondern im Gegenteil bei Schwangeren große Beunruhigung hervorrufen.
Zudem sei in dem absehbaren Beschluss keine wirksame Eingrenzung des kassenfinanzierten Tests auf spezifische Risikoschwangerschaften vorgesehen. Vielmehr mache die vorgesehene Indikation den Test für fast jede Schwangere auf Kassenleistung zugänglich. Ergebnis werde entgegen der Äußerungen von Politiker:innen aller Bundestagsfraktionen ein weitreichendes vorgeburtliches Screening von Kindern mit Trisomien sein.
Mit der geplanten Kassenzulassung des NIPT würden Fakten für eine breite vorgeburtliche Selektion von Kindern mit Behinderung geschaffen, ohne dass der Bundestag dies politisch diskutiert und entschieden hätte.
Zu den Unterzeichner:innen des Offenen Briefes gehören Elternvereine, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, Selbstvertretungen behinderter Menschen, Beratende zu Fragen der Pränataldiagnostik sowie Mediziner:innen.
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Offener Brief
Gemeinsamer Bundesausschuss
Prof. Josef Hecken
05.02.2021
Sehr geehrter Herr Prof. Hecken,
der G-BA steht in diesen Tagen vor dem letzten Schritt im Verfahren zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests NIPT für die Trisomien 13, 18 und 21. Mit der Vorlage der Versicherteninformation liegen seit Beginn des Jahres alle formalen Voraussetzungen vor.
Dennoch fordern wir Sie eindringlich auf, den Beschluss zurückzustellen.
Wir fordern dies einerseits, weil im Bewertungsverfahren entscheidende Widersprüche verbleiben, vor allem bezüglich der Aussagekraft des Tests und bezüglich der Eingrenzung seines Einsatzes auf Schwangere in besonderen Problemsituationen.
Wir fordern dies außerdem, weil die ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen einer Kassenfinanzierung des NIPT bis heute von der Politik nicht zureichend behandelt und nicht entschieden sind.
Sie selbst haben im gesamten Bewertungsverfahren wiederholt bekräftigt, es gehe bei der Kassenzulassung
„…ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken. Damit sollen die aktuell verfügbaren Testverfahren – das sind Eingriffe, die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind – so weit wie möglich ersetzt werden. Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, zitiert aus Ihrer Pressemitteilung vom 22. März 2019.
Die aktuelle Beschlussfassung des G-BA steht jedoch in eklatantem Widerspruch zu Ihrer eigenen Argumentation:
- die darin formulierte Indikation für eine Kassenfinanzierung des NIPT ist nicht klar geregelt, mit der Folge, dass der Test nicht nur für konkrete Ausnahmefälle, sondern im Grunde allen Schwangeren zur Verfügung stehen wird,
- die Versicherteninformation, die nach den Regularien des G-BA der neutralen Information der Schwangeren dienen soll, wird laut einer Untersuchung des IQWiG nicht als neutral verstanden, sondern als Empfehlung für den Test im Rahmen der Vorsorge,
- die Schwächen der Methode werden nicht klar benannt, mit der Folge, dass Schwangere fälschlicherweise eine sichere Diagnose erwarten,
- die zentrale Zielsetzung des gesamten Verfahrens – einen Großteil der invasiven Untersuchungen in der Schwangerschaft zu verhindern – ist durch die Kassenzulassung des NIPT nicht zu erreichen.
Zur Verdeutlichung möchten wir hier auf wesentliche Punkte näher eingehen:
1. Keine Begrenzung des Einsatzes
Der G-BA hat die Indikation für die Inanspruchnahme des NIPT so schwammig formuliert, dass in der Praxis eine Dehnung der Regelung in Richtung einer Reihenuntersuchung von Schwangeren möglich und realistisch zu erwarten ist. In der neuen Version der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) heißt es wörtlich:
„Sofern ein entsprechender Test geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.“
Damit kann der Test jeder Schwangeren als Kassenleistung zugänglich gemacht werden, der einmal der Gedanke an eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes durch den Kopf gegangen ist – also praktisch allen. Es ist nicht realistisch anzunehmen, dass Ärzt:innen die Zeit haben, Schwangere gut zu beraten, wenn sie mit dem bereits feststehenden Wunsch nach möglichst umfangreicher Diagnostik in die Praxis kommen oder wenn sie aus naheliegenden Gründen die Tatsache der Kassenfinanzierung des Tests als Empfehlung verstanden haben.
Tatsächlich hat sogar das IQWiG in seinem Abschlussbericht zur Versicherteninformation dargestellt, dass 30 Prozent der Probeleser:innen die nun vorliegende Versicherteninformation als Empfehlung verstehen, den Test in Anspruch zu nehmen. Dies unterstreicht unsere Befürchtung ebenso wie die Befürchtung der medizinischen Berufsverbände, dass eine Kassenfinanzierung des NIPT den sozialen Erwartungsdruck verstärken wird, ihn auch zu nutzen.
2. Keine Warnung vor falschen Testergebnissen
In allen Phasen des Bewertungsverfahrens wurde versäumt klar zu benennen, dass der NIPT kein gesichertes Diagnoseverfahren ist. Er ist ein Suchtest, der lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagt, ob eine Trisomie vorliegt oder nicht.
Dabei kommt es – insbesondere bei jüngeren Frauen und bei den Trisomien 13 und 18 – statistisch zwingend zu einer hohen Anzahl falsch-positiver Testergebnisse. Bei einer 30jährigen Schwangeren beispielsweise liegt die statistische Wahrscheinlichkeit bei fast 40 Prozent, dass ein auffälliges Testergebnis für eine Trisomie 21 falsch ist und das Kind gar keine Trisomie 21 hat. Bei einem auffälligen Testergebnis zu Trisomie 18 hat sie sogar eine statistische Wahrscheinlichkeit von nahezu 80 Prozent, dass das Ergebnis nicht korrekt ist.
3. Kein Ersatz für invasive Diagnostik
Gerade weil das hohe Risiko des NIPT für falsche Testergebnisse in Fachkreisen bekannt ist, ist in den medizinischen Leitlinien bereits klar geregelt, dass aus medizinischer Sicht jedes auffällige positive Testergebnis aus einem NIPT durch eine invasive Untersuchung abgeklärt werden muss. Der NIPT ersetzt also die Fruchtwasseruntersuchung nicht grundsätzlich. Damit ist das zentrale Argument des G-BA für eine Kassenzulassung sachlich falsch.
Berufsverbände befürchten überdies, dass Schwangere nach einem auffälligen Testergebnis in der frühen Schwangerschaft in Panik geraten und eine Abtreibung innerhalb der 12-Wochen-Frist durchführen lassen, ohne die medizinisch gebotene Abklärung durch eine Fruchtwasseruntersuchung abzuwarten.
Zusammenfassend ist schon aus medizinischer Sicht ein Beschluss des G-BA für eine Kassenzulassung des NIPT nicht verantwortbar, schon gar nicht auf Grundlage der vorliegenden derart widersprüchlichen Argumente und wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen.
Dazu kommt, dass ein Beschluss zur Kassenzulassung des NIPT mit seinen absehbar weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen vom G-BA nicht verantwortet werden kann, solange die ethischen und gesellschaftlichen Fragen nicht ernsthaft politisch diskutiert und vom Gesetzgeber entschieden worden sind. Diesem demokratisch notwendigen Prozess vorzugreifen und damit Fakten zu schaffen, überschreitet die Kompetenzen des G-BA bei weitem.
Sie selbst haben dies bereits am 4. November 2019 im Tagesspiegel problematisiert:
„Wir prüfen technisch-medizinisch Verfahren und Methoden, können aber nicht fundamentale gesellschaftspolitische Grundfragen entscheiden. Als der Hersteller die Bewertung des Tests für die Kassenerstattung beantragte, habe ich den Gesundheitsausschuss umgehend gebeten, sich mit den damit verbundenen ethischen Fragen zu befassen. Das hat er dann in Form einer orientierenden Debatte auch getan – aber dabei ist es bis jetzt geblieben.“
Wir fordern Sie als Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses deshalb auf, die einzig mögliche Konsequenz zu ziehen: Weisen Sie entschieden auf die Grenzen Ihres Kompetenzbereichs hin und nehmen Sie von der Beschlussfassung über die Kassenzulassung des NIPT Abstand. Geben Sie die Diskussion und Entscheidung über die gesellschaftlich gewünschten Grenzen der Pränataldiagnostik zurück an den Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Sander
mittendrin e.V. - für das Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des NIPT
Erstunterzeichner:innen:
BM 3X21 – Down-Syndrom-Elterninitiative für den Raum Bergheim / Kerpen / Pulheim
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
bvkm – Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Cara – Beratungsstelle zu Schwangerschaft und Pränataldiagnostik
Deutsches Down-Syndrom InfoCenter
Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.
inclution – inclusive solutions
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL
Raúl Krauthausen, Behindertenrechts-Aktivist
Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.
mittendrin e.V.
Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
Prof. Dr. Alexander Scharf, Pränataldiagnostiker / Mainz
Möchten Sie den Offenen Brief mitzeichnen?
Dann schreiben Sie eine Mail an , alle mitzeichnenden Organisationen/Personen werden hier fortlaufend ergänzt.
Mitzeichner:innen
Dr. Camilla Dawletschin-Linder, Hamburg
Michaela Vu, Brühl
Günter Mielich, Hamburg
Anne Röder, Bielefeld
Bielefelder Familien für Inklusion e.V.
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen von Menschen mit und ohne Behinderung e.V. Aachen
Christina Schumann, Sozialberatung
Thomas Brass, Stadtverordneter* Saarbrücken, Bündnis 90/Die Grünen
Gemeinsam Leben und Lernen Düsseldorf e.V.
Gemeinsam Leben Lernen e.V. Hilden
Sara Hornäk, Düsseldorf
Sarah Autzen, Sonderpädagogin
Andrea Eberl, Köln
Eine Schule für Alle Bremen e.V.
Eva Maria Teufel, Unterensingen
SCL Sportclub Lebenshilfe Berlin e.V.
Selbsthilfegruppe Trisomie 21, Aachen
Annette Kaiser, Hamburg
Elisabeth Urhahn, Ulm
Anne-Christin Plate, Berlin
Nina Hecker, Berlin
Katharina Heilein, Berlin
Wolfram Schneider, Berlin
Helga Schiedermeier, Düsseldorf
Robert und Judith Ehl, Solingen
Julieta Gonzalez Torres, Düsseldorf
Stefan Albrecht, Berlin
Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland e.V.
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung - Stadt und Kreis Offenbach e.V.
Oliver Bode, Obertshausen
Martina Bode, Obertshausen
Jasmin Reimann, Rattingen
Alexandra Wolff, Seligenstadt
Shabnam und Wolfgang Arzt
Gloria Pfaue, Seligenstadt
Anne Glanz, Essen
Martin Hierhager, Giggenhausen
Melanie und Oliver Pfeiffer, Bad Soden a.T.
Urs Tilmann Daun, Frankfurt am Main
Dr. Ulrich Zimmermann, Rastatt
Martin Seauve
Ilse Huss, Hamburg
Hannelore Witkofski, Hamburg
Jakob Michelsen, Hamburg
David Neufeld, Verleger
Bettina Krück - Initiatorin des Online-Inklusionskongresses
Dr. Petra Blankenstein, Göttingen
Tülin Gönner
Dr. med. Gabriele Heilein, Potsdam
Sofia Daun, Solingen
L(i)ebenswert - Menschen mit Down-Syndrom e.V.
Dr. Bernhard Eisele, Biberach
Bogna Brzezinska-Genter
Werner Genter
Dr. Susan Binder
Eva Rosenau, Dieburg
Gudrun Parchow, Unterensingen
Evangelische Stiftung Alsterdorf
Kerstin Opalka, Frankfurt a.M.
Mattea Ruthenberg, Oldenburg
Britta Romer - Frauenärztin, Heidelberg
Kontaktgruppe Down-Syndrom Oldenburg
Martin Seidler
Dr. med. Doris Tormann - Frauenärztin, Bielefeld
Dr. Nicolette Martschausky - Frauenärztin, Westerstede
Bärbel Kehl-Maurer, Kirchheim
Immacolata Stozek
Diether Pickel, Meyenburg
Anthropoi Bundesverband - Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.
IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH
Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V.
Renate Kilwing, Heitersheim
Thomas Eichinger - junger Mann mit Down-Syndrom, Schwandorf
Christl Eichinger, Schwandorf
Marianne Hirschberg, Kassel
Béla Geißelhardt, Berlin
Sigrid Heinze
Corinna Maier, Unterensingen
Petra Baumann, Schwandorf
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
Dr. med. Iris Hahn - Fachärztin Gynäkologie und Geburtshilfe, Köln
Lebenshilfe Berlin e.V. Landesverband
Marion Brüssel - freiberufliche Hebamme, Berlin
Agathe Blümer - Hebamme i.R., Bonn
Sabine Haußmann
Monika Zinser, Hervetsweiler
Almut Konrads, Düsseldorf
DSC Arminia Bielefeld e.V., vertreten durch seinen Präsidenten Hans-Jürgen Laufer
Natalie Dedreux, Köln
Dr. med. Angelika Linckh - Frauenärztin, Stuttgart
ASBH – Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus e.V.
Prof. Dr. Ingrid Schneider, Universität Hamburg
Prof. em. Dr. med. Winfried Kahlke Interdisziplinäres Ethikseminar, Hamburg
Beratungsstelle für Natürliche Geburt und Elternsein e.V.
Hildburg Wegener - Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik, Frankfurt/Main
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Mareike Fuisz, Organisatorin des Down Syndrom Online Kongresses
Moritz Grünewald, Köln
Barbara Heubeck
Marie Just, Lüneburg
Laura Kühlert, Bielefeld
Verena Böck - GfG-Geburtsvorbereiterin und Mütterpflegerin
Imke Müller
Heike Götz, Düsseldorf
Gert Eichinger
Hille Haker, Loyola University Chicago
Stephanie Struhtmann
Ute Berger, Köln
igll - Initiative gemeinsam leben und lernen e.V.
Dr. Frank Frese - Pädagoge und Ethiker, Berlin
Jana Neukirchner, Jena
Annette Bergmann, Aschaffenburg
Renate Forberg, Renningen
Otto Schrägle, Seeg/Allgäu
Andreas Hechler, Berlin
Marietta Wagner
BEBSK - Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder
Claudia Neumann, Halle (Saale)
Susanne Bach, Berlin
Michelle Wirth, Lüdenscheid
Evangelische Stiftung Hephata, Klaus-Dieter Tichy und Pfarrer Dr. Harald Ulland
Dominique Klapproth, Lindau
Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH
Brigitte Huber, München
Stiftung Diakonissenhaus Friedenshort
Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH Heimat für Heimatlose
CJD – Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
Andreas Kieckhöfel, Hof
Carolin Maas, St. Ingbert
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Evangelische Lukas-Stiftung Altenburg
Dr. Ulrike Klöppel, Institut für Europäische Ethnologie, Humboldt-Universität zu Berlin
Heike Wenninger, Hamburg
Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V.
Heike Marré, Sprecherin für Gesundheit der Kreistagsfraktion Düren von Bündnis 90/Die Grünen
Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.
Claudia Windhausen-Wienss, Eningen unter Achalm
Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen - ASL e.V.
Marita Reinecke, Kunst und Begnung in der Stadt - KUBIiST e.V., Köln
Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte, München
Astrid Gosch-Hagenkord, Geburts- und Trauerbegleiterin, München
Nadin Kulesch
Sebastian Rösner
Gabriele Kulesch
Dirk Schadow
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen
Nadine Wiesenthal, Seevetal
Lisa Neuhaus, Frankfurt am Main
Ulrich Lang, Frankfurt am Main
Andrea Böttner, Oberusel
Martin Böttner, Oberusel
Agnes Göcke, Hirschberg
Sabine Reisinger, Augsburg
Andrea Röthe
Peter Metz
Pierre-Carl Link, Regensburg
Brigitta König, Bad Homburg
Simon Theisen
Meike Martens, Berlin
Eric Schneider, Berlin
Mirjam Dickerhoff, Solingen
Dr. med. Markus Frenz, Internist und Gastroenterologe
Dr. Eckhard Piegsa, Kinder- und Jugendarzt, Neuropädiater
Famillienplanungszentrum e.V. Hamburg
acm - Arbeitgemeinschaft christlicher Mediziner
Prof. Dr. Eva Sänger, Frankfurt am Main