Bluttest auf Trisomien: Hohe Fehlerquote, schwammige Indikation

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, in einem Offenen Brief auf, den Beschluss über die Kassenzulassung des ersten vorgeburtlichen Bluttests auf eine Behinderung zurückzustellen.

Der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomien (NIPT) produziere hohe Raten falsch-positiver Ergebnisse. Er würde deshalb die Schwangerschaftsvorsorge nicht verbessern, sondern im Gegenteil bei Schwangeren große Beunruhigung hervorrufen.

Zudem sei in dem absehbaren Beschluss keine wirksame Eingrenzung des kassenfinanzierten Tests auf spezifische Risikoschwangerschaften vorgesehen. Vielmehr mache die vorgesehene Indikation den Test für fast jede Schwangere auf Kassenleistung zugänglich. Ergebnis werde entgegen der Äußerungen von Politiker:innen aller Bundestagsfraktionen ein weitreichendes vorgeburtliches Screening von Kindern mit Trisomien sein.

Mit der geplanten Kassenzulassung des NIPT würden Fakten für eine breite vorgeburtliche Selektion von Kindern mit Behinderung geschaffen, ohne dass der Bundestag dies politisch diskutiert und entschieden hätte.

Zu den Unterzeichner:innen des Offenen Briefes gehören Elternvereine, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, Selbstvertretungen behinderter Menschen, Beratende zu Fragen der Pränataldiagnostik sowie Mediziner:innen.

Link zum Offenen Brief als PDF:

Offener Brief

Gemeinsamer Bundesausschuss

Prof. Josef Hecken

05.02.2021

Sehr geehrter Herr Prof. Hecken,

der G-BA steht in diesen Tagen vor dem letzten Schritt im Verfahren zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests NIPT für die Trisomien 13, 18 und 21. Mit der Vorlage der Versicherteninformation liegen seit Beginn des Jahres alle formalen Voraussetzungen vor.

Dennoch fordern wir Sie eindringlich auf, den Beschluss zurückzustellen.

Wir fordern dies einerseits, weil im Bewertungsverfahren entscheidende Widersprüche verbleiben, vor allem bezüglich der Aussagekraft des Tests und bezüglich der Eingrenzung seines Einsatzes auf Schwangere in besonderen Problemsituationen.

Wir fordern dies außerdem, weil die ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen einer Kassenfinanzierung des NIPT bis heute von der Politik nicht zureichend behandelt und nicht entschieden sind.

Sie selbst haben im gesamten Bewertungsverfahren wiederholt bekräftigt, es gehe bei der Kassenzulassung

 „…ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken. Damit sollen die aktuell verfügbaren Testverfahren – das sind Eingriffe, die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind – so weit wie möglich ersetzt werden. Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, zitiert aus Ihrer Pressemitteilung vom 22. März 2019.

Die aktuelle Beschlussfassung des G-BA steht jedoch in eklatantem Widerspruch zu Ihrer eigenen Argumentation:

  • die darin formulierte Indikation für eine Kassenfinanzierung des NIPT ist nicht klar geregelt, mit der Folge, dass der Test nicht nur für konkrete Ausnahmefälle, sondern im Grunde allen Schwangeren zur Verfügung stehen wird,
  • die Versicherteninformation, die nach den Regularien des G-BA der neutralen Information der Schwangeren dienen soll, wird laut einer Untersuchung des IQWiG nicht als neutral verstanden, sondern als Empfehlung für den Test im Rahmen der Vorsorge,
  • die Schwächen der Methode werden nicht klar benannt, mit der Folge, dass Schwangere fälschlicherweise eine sichere Diagnose erwarten,
  • die zentrale Zielsetzung des gesamten Verfahrens – einen Großteil der invasiven Untersuchungen in der Schwangerschaft zu verhindern – ist durch die Kassenzulassung des NIPT nicht zu erreichen.

Zur Verdeutlichung möchten wir hier auf wesentliche Punkte näher eingehen:

1.    Keine Begrenzung des Einsatzes
Der G-BA hat die Indikation für die Inanspruchnahme des NIPT so schwammig formuliert, dass in der Praxis eine Dehnung der Regelung in Richtung einer Reihenuntersuchung von Schwangeren möglich und realistisch zu erwarten ist. In der neuen Version der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) heißt es wörtlich:

„Sofern ein entsprechender Test geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.“

Damit kann der Test jeder Schwangeren als Kassenleistung zugänglich gemacht werden, der einmal der Gedanke an eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes durch den Kopf gegangen ist – also praktisch allen. Es ist nicht realistisch anzunehmen, dass Ärzt:innen die Zeit haben, Schwangere gut zu beraten, wenn sie mit dem bereits feststehenden Wunsch nach möglichst umfangreicher Diagnostik in die Praxis kommen oder wenn sie aus naheliegenden Gründen die Tatsache der Kassenfinanzierung des Tests als Empfehlung verstanden haben.

Tatsächlich hat sogar das IQWiG in seinem Abschlussbericht zur Versicherteninformation dargestellt, dass 30 Prozent der Probeleser:innen die nun vorliegende Versicherteninformation als Empfehlung verstehen, den Test in Anspruch zu nehmen. Dies unterstreicht unsere Befürchtung ebenso wie die Befürchtung der medizinischen Berufsverbände, dass eine Kassenfinanzierung des NIPT den sozialen Erwartungsdruck verstärken wird, ihn auch zu nutzen. 

2.    Keine Warnung vor falschen Testergebnissen
In allen Phasen des Bewertungsverfahrens wurde versäumt klar zu benennen, dass der NIPT kein gesichertes Diagnoseverfahren ist. Er ist ein Suchtest, der lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagt, ob eine Trisomie vorliegt oder nicht.

Dabei kommt es – insbesondere bei jüngeren Frauen und bei den Trisomien 13 und 18 – statistisch zwingend zu einer hohen Anzahl falsch-positiver Testergebnisse. Bei einer 30jährigen Schwangeren beispielsweise liegt die statistische Wahrscheinlichkeit bei fast 40 Prozent, dass ein auffälliges Testergebnis für eine Trisomie 21 falsch ist und das Kind gar keine Trisomie 21 hat. Bei einem auffälligen Testergebnis zu Trisomie 18 hat sie sogar eine statistische Wahrscheinlichkeit von nahezu 80 Prozent, dass das Ergebnis nicht korrekt ist.

3.    Kein Ersatz für invasive Diagnostik
Gerade weil das hohe Risiko des NIPT für falsche Testergebnisse in Fachkreisen bekannt ist, ist in den medizinischen Leitlinien bereits klar geregelt, dass aus medizinischer Sicht jedes auffällige positive Testergebnis aus einem NIPT durch eine invasive Untersuchung abgeklärt werden muss. Der NIPT ersetzt also die Fruchtwasseruntersuchung nicht grundsätzlich. Damit ist das zentrale Argument des G-BA für eine Kassenzulassung sachlich falsch.

Berufsverbände befürchten überdies, dass Schwangere nach einem auffälligen Testergebnis in der frühen Schwangerschaft in Panik geraten und eine Abtreibung innerhalb der 12-Wochen-Frist durchführen lassen, ohne die medizinisch gebotene Abklärung durch eine Fruchtwasseruntersuchung abzuwarten.
Zusammenfassend ist schon aus medizinischer Sicht ein Beschluss des G-BA für eine Kassenzulassung des NIPT nicht verantwortbar, schon gar nicht auf Grundlage der vorliegenden derart widersprüchlichen Argumente und wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen.

Dazu kommt, dass ein Beschluss zur Kassenzulassung des NIPT mit seinen absehbar weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen vom G-BA nicht verantwortet werden kann, solange die ethischen und gesellschaftlichen Fragen nicht ernsthaft politisch diskutiert und vom Gesetzgeber entschieden worden sind. Diesem demokratisch notwendigen Prozess vorzugreifen und damit Fakten zu schaffen, überschreitet die Kompetenzen des G-BA bei weitem.

Sie selbst haben dies bereits am 4. November 2019 im Tagesspiegel problematisiert:

„Wir prüfen technisch-medizinisch Verfahren und Methoden, können aber nicht fundamentale gesellschaftspolitische Grundfragen entscheiden. Als der Hersteller die Bewertung des Tests für die Kassenerstattung beantragte, habe ich den Gesundheitsausschuss umgehend gebeten, sich mit den damit verbundenen ethischen Fragen zu befassen. Das hat er dann in Form einer orientierenden Debatte auch getan – aber dabei ist es bis jetzt geblieben.“

Wir fordern Sie als Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses deshalb auf, die einzig mögliche Konsequenz zu ziehen: Weisen Sie entschieden auf die Grenzen Ihres Kompetenzbereichs hin und nehmen Sie von der Beschlussfassung über die Kassenzulassung des NIPT Abstand. Geben Sie die Diskussion und Entscheidung über die gesellschaftlich gewünschten Grenzen der Pränataldiagnostik zurück an den Deutschen Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen
Tina Sander
mittendrin e.V. - für das Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des NIPT

 

Erstunterzeichner:innen:

BioSkop e.V.

BM 3X21 – Down-Syndrom-Elterninitiative für den Raum Bergheim / Kerpen / Pulheim

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

bvkm – Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

Cara – Beratungsstelle zu Schwangerschaft und Pränataldiagnostik

Deutsches Down-Syndrom InfoCenter

Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

die Inklusiven e.V.

downsyndromberlin e.V.

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

inclution – inclusive solutions

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL

KIDS Hamburg e.V.

Raúl Krauthausen, Behindertenrechts-Aktivist

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

LIGA Selbstvertretung

mittendrin e.V.

Netzwerk Artikel 3 e.V.

Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik

Prof. Dr. Alexander Scharf, Pränataldiagnostiker / Mainz

 

Möchten Sie den Offenen Brief mitzeichnen?

Dann schreiben Sie eine Mail an , alle mitzeichnenden Organisationen/Personen werden hier fortlaufend ergänzt.

 

Mitzeichner:innen

Dr. Camilla Dawletschin-Linder, Hamburg

VIBRA e.V.

Michaela Vu, Brühl

Günter Mielich, Hamburg

Anne Röder, Bielefeld

Bielefelder Familien für Inklusion e.V.

Gemeinsam leben - gemeinsam lernen von Menschen mit und ohne Behinderung e.V. Aachen

Christina Schumann, Sozialberatung

Thomas Brass, Stadtverordneter* Saarbrücken, Bündnis 90/Die Grünen

Gemeinsam Leben und Lernen Düsseldorf e.V.

Schule für alle Hennef e.V.

Gemeinsam Leben Lernen e.V. Hilden

Sara Hornäk, Düsseldorf

Sarah Autzen, Sonderpädagogin

Andrea Eberl, Köln

Eine Schule für Alle Bremen e.V.

Gemeinsam leben Hessen e.V.

IGEL-OF e.V.

Eva Maria Teufel, Unterensingen

SCL Sportclub Lebenshilfe Berlin e.V.

Treffpunkt Down-Syndrom e.V.

Selbsthilfegruppe Trisomie 21, Aachen

Annette Kaiser, Hamburg

Elisabeth Urhahn, Ulm

Anne-Christin Plate, Berlin

Nina Hecker, Berlin

Katharina Heilein, Berlin

Wolfram Schneider, Berlin

Helga Schiedermeier, Düsseldorf

Robert und Judith Ehl, Solingen

Julieta Gonzalez Torres, Düsseldorf

Stefan Albrecht, Berlin

Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland e.V.

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung - Stadt und Kreis Offenbach e.V.

Oliver Bode, Obertshausen

Martina Bode, Obertshausen

Jasmin Reimann, Rattingen

Alexandra Wolff, Seligenstadt

Shabnam und Wolfgang Arzt

Gloria Pfaue, Seligenstadt

Anne Glanz, Essen

Martin Hierhager, Giggenhausen

Melanie und Oliver Pfeiffer, Bad Soden a.T.

Urs Tilmann Daun, Frankfurt am Main

Dr. Ulrich Zimmermann, Rastatt

Martin Seauve

Ilse Huss, Hamburg

Hannelore Witkofski, Hamburg

Jakob Michelsen, Hamburg

David Neufeld, Verleger

Bettina Krück - Initiatorin des Online-Inklusionskongresses

Dr. Petra Blankenstein, Göttingen

Tülin Gönner

Dr. med. Gabriele Heilein, Potsdam

Sofia Daun, Solingen

L(i)ebenswert - Menschen mit Down-Syndrom e.V.

Rebecca Maskos, Berlin

Dr. Bernhard Eisele, Biberach

Bogna Brzezinska-Genter

Werner Genter

Dr. Susan Binder

Eva Rosenau, Dieburg

Gudrun Parchow, Unterensingen

Evangelische Stiftung Alsterdorf

Kerstin Opalka, Frankfurt a.M.

Mattea Ruthenberg, Oldenburg

Britta Romer - Frauenärztin, Heidelberg

Kontaktgruppe Down-Syndrom Oldenburg

Martin Seidler

Dr. med. Doris Tormann - Frauenärztin, Bielefeld

Dr. Nicolette Martschausky - Frauenärztin, Westerstede

SELAM-Lebenshilfe gGmbH

Bärbel Kehl-Maurer, Kirchheim

Autismus Deutschland e.V.

Immacolata Stozek

ambulante dienste e.V.

Diether Pickel, Meyenburg

Anthropoi Bundesverband - Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.

IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH

Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V.

Renate Kilwing, Heitersheim

Thomas Eichinger - junger Mann mit Down-Syndrom, Schwandorf

Christl Eichinger, Schwandorf

Marianne Hirschberg, Kassel

Béla Geißelhardt, Berlin

Sigrid Heinze

Corinna Maier, Unterensingen

Petra Baumann, Schwandorf

Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.

Dr. med. Iris Hahn - Fachärztin Gynäkologie und Geburtshilfe, Köln

Lebenshilfe Berlin e.V. Landesverband

Marion Brüssel - freiberufliche Hebamme, Berlin

Agathe Blümer - Hebamme i.R., Bonn

Sabine Haußmann

Monika Zinser, Hervetsweiler

Almut Konrads, Düsseldorf

DSC Arminia Bielefeld e.V., vertreten durch seinen Präsidenten Hans-Jürgen Laufer

Natalie Dedreux, Köln

Dr. med. Angelika Linckh - Frauenärztin, Stuttgart

ASBH – Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus e.V.

Prof. Dr. Ingrid Schneider, Universität Hamburg

Prof. em. Dr. med. Winfried Kahlke Interdisziplinäres Ethikseminar, Hamburg

Beratungsstelle für Natürliche Geburt und Elternsein e.V.

Hildburg Wegener - Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik, Frankfurt/Main

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.

Mareike Fuisz, Organisatorin des Down Syndrom Online Kongresses

Moritz Grünewald, Köln

Barbara Heubeck

Marie Just, Lüneburg

Laura Kühlert, Bielefeld

Verena Böck - GfG-Geburtsvorbereiterin und Mütterpflegerin

Imke Müller

Heike Götz, Düsseldorf

COMES e.V.

Gert Eichinger

Hille Haker, Loyola University Chicago

Stephanie Struhtmann

Gesundheit Aktiv e.V.

Ute Berger, Köln

igll - Initiative gemeinsam leben und lernen e.V.

Dr. Frank Frese - Pädagoge und Ethiker, Berlin

Jana Neukirchner, Jena

Annette Bergmann, Aschaffenburg

Renate Forberg, Renningen

Otto Schrägle, Seeg/Allgäu

Andreas Hechler, Berlin

Marietta Wagner

BEBSK - Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder

Claudia Neumann, Halle (Saale)

Susanne Bach, Berlin

Michelle Wirth, Lüdenscheid

Evangelische Stiftung Hephata, Klaus-Dieter Tichy und Pfarrer Dr. Harald Ulland

Dominique Klapproth, Lindau

Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH

Brigitte Huber, München

Stiftung Diakonissenhaus Friedenshort

Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH Heimat für Heimatlose

Tiele-Winckler-Haus GmbH 

CJD – Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.

Andreas Kieckhöfel, Hof

Carolin Maas, St. Ingbert

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein 

Evangelische Lukas-Stiftung Altenburg

Dr. Ulrike Klöppel, Institut für Europäische Ethnologie, Humboldt-Universität zu Berlin

Heike Wenninger, Hamburg

Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V.

Heike Marré, Sprecherin für Gesundheit der Kreistagsfraktion Düren von Bündnis 90/Die Grünen

Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.

Claudia Windhausen-Wienss, Eningen unter Achalm

Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen - ASL e.V.

Marita Reinecke, Kunst und Begnung in der Stadt - KUBIiST e.V., Köln

Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte, München

Lebenshilfe Obere Saar e.V.

down syndrom köln e.V.

Wir DABEI! e.V.

Astrid Gosch-Hagenkord, Geburts- und Trauerbegleiterin, München

Nadin Kulesch

Sebastian Rösner

Gabriele Kulesch

Dirk Schadow

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen

Nadine Wiesenthal, Seevetal

Lisa Neuhaus, Frankfurt am Main

Ulrich Lang, Frankfurt am Main

Andrea Böttner, Oberusel

Martin Böttner, Oberusel

Agnes Göcke, Hirschberg

Sabine Reisinger, Augsburg

Andrea Röthe

Peter Metz

Pierre-Carl Link, Regensburg

Brigitta König, Bad Homburg

Simon Theisen

Meike Martens, Berlin

Eric Schneider, Berlin

Mirjam Dickerhoff, Solingen

Dr. med. Markus Frenz, Internist und Gastroenterologe

Dr. Eckhard Piegsa, Kinder- und Jugendarzt, Neuropädiater

Famillienplanungszentrum e.V. Hamburg

acm - Arbeitgemeinschaft christlicher Mediziner

Prof. Dr. Eva Sänger, Frankfurt am Main

Schlagworte

  • Bluttest

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