Das Persönliche Budget bei der Schulbegleitung (Schulassistenz / Integrationsassistenz)

Eltern haben das Recht, die Schulbegleitung ihres Kindes über das persönliche Budget selbst zu organisieren.

In unsere Beratungsstelle kommen immer wieder Eltern, die mit dem Anbieter der Schulbegleitung unzufrieden sind. Die Gründe hierfür sind verschieden: Der Anbieter bietet keine geeignete Kraft, die Kommunikation gestaltet sich schwierig, der Anbieter stellt keine Krankheitsvertretung sicher, die potentiellen Schulbegleiter werden zu gering bezahlt, das Personal wechselt häufig…

Viele Wege führen zu einer geeigneten Schulbegleitung nach der Bewilligung.

Ein Weg füht über Anbieterlisten für Schulassistenzen, die die Eltern vom Sozial- oder ggf. Jugendamt erhalten.

Ein anderer Weg besteht in der Beantragung dieser Leistungen als ‚persönliches Budget‘ (PB).

Was genau ist dieses Persönliche Budget?

Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen und stärkt die Autonomie und Eigenverantwortung der Betroffenen. Seit 2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf Leistungen zur Teilhabe in der Form des Persönlichen Budgets ge. § 29 SGB IX zu erhalten.

Assistenzdienstleistungen werden dann nicht von den Ämtern mit einem Anbieter abgerechnet. Sie als Familie können stattdessen selbst einen Anbieter auswählen, beauftragen und bezahlen. Die Rahmenbedingungen zu Stundenumfang und Preis werden von Ihnen zuvor mit dem Sozial- oder Jugendamt ausgehandelt.

Eltern können sich mit dem Persönlichen Budget auch selbst auf die Suche nach einer geeigneten Integrationsassistenz machen. Sie müssen diese dann selbst anstellen und sind in dem Fall Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten:

  • Regelungen zur Krankheitsvertretung liegen dann in den Händen der Eltern.
  • Es muss regelmäßig - einmal jährlich - mit dem Amt abgerechnet werden.
  • Stundenumfang und Lohnkosten müssen genau kalkuliert werden, Sie sollten sich dazu von einem Steuerberater beraten lassen.
  • Beachten Sie auch die notwendige Begleitung in der OGS, die ebenfalls mitberücksichtigt werden muss.

Die Umwandlung einer bewilligten Leistung für eine Schulbegleitung in das Persönliche Budget kann jederzeit erfolgen. Sie können den Antrag aber auch gleich mit dem Antrag auf Schulbegleitung stellen.

Die Zusammenarbeit und Kommunikation beim PB läuft direkt zwischen Eltern, Schule und Schulbegleitung. Hier gilt zu beachten, dass die Schulbegleitung auch in dieser Konstellation Schweigepflicht in schulinternen Angelegenheiten hat.

Direkt und immer in die Kommunikation mit Schulbegleitung und Schule eingebunden zu sein, kann auch zu Konflikten führen. Manche Schulen/Lehrer möchten nicht, dass Eltern über den Schulbegleiter indirekt ständig informiert werden. Ansprechpartner in schulischen Angelegenheiten bleiben für die Eltern immer die Lehrer. Daher empfiehlt es sich von Beginn an, eindeutige Absprachen über die Kommunikation und Rollen zwischen allen Beteiligten zu treffen.

Fazit:

Schulbegleitung mit dem persönlichen Budget zu realisieren kann eine gute Lösung sein. Dies sollte aber im Einzelfall genau überlegt und gut vorbereitet werden. Wir haben in unserer Beratung erlebt, dass Eltern entweder den Aufwand unterschätzt oder Schwierigkeiten bei der Kostenkalkulation haben. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, sich von uns hierzu beraten zu lassen und informieren Sie sich über Details gerne auf den u.a. Links zu weiterführenden Informationen.

Rechtsgrundlagen: § 29 SGB IX i.V.m. § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland (alle Bundesländer)

Praxistipps: 

Kostenkalkulation:

  • Betreuungsstundenumfang für ein Schuljahr ermitteln, inklusive ggf. der Ferien(betreuung) und des ggf. gewünschten Offenen Ganztags (OGS)
  • Wöchentliche Zusatzstunden für die Dokumentation und den Austausch/Reflexionsgespräche mit Fachpersonal und Eltern hinzurechnen (z.B. 2 Stunden)
  • Alternativ wöchentliche Arbeitszeit und Anzahl der jährlichen Arbeitswochen zur Grundlage des Stundenumfangs heranziehen
  • Klärung ob Assistenz- oder Fachkraft erforerlich ist
  • Anlehnung an Tarifvertrag (z.B. TVöD-SuE), um abhängig von der persönlichen Qualifikation eine Zuordnung in Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe der Assistenzkraft vorzunehmen
  • oder Arbeitnehmerbruttostundensatz mit Kostenträger klären (inklusive Urlaubsanspruch und "Weihnachtsgeld")
  • Sämtliche Arbeitgeberbruttokosten nebst Umlagen und Auslagen z.B. mit einem Steuerberater ermitird.teln
  • Zusätzlich eine monatliche Pauschale beantragen (ca. 50 Euro) für persönliche Ausgaben wie Steuerberaterkosten für die Anmeldung (Betriebsnummer Finanzamt, Sozialversicherung und Gehaltsabrechnung...)

Zielvereinbarung:

Die Grundlage aller gegenseitigen Rechte und Pflichten bildet die Zielvereinbarung, die Sie mit dem Kostenträger abschließen müssen. Im Rahmen der Beratungsverpflichtung gem. § 106 SGB IX sind das Sozial- oder Jugendamt verpflichtet Sie umfassend zu beraten. Dabei sollten u.a.  folgende Aspekte besonders berücksichtigt werden:

  • Stundenumfang / Arbeitszeit / Urlaub / "Weihnachtsgeld" / Tarifvertrag oder Arbeitnehmerbruttostundensatz zzgl. Arbeitgeberkosten / Pauschale für Ihre Ausgaben wie Steuerberater, Telefon...
  • Regelung für die Weiterbezahlung der Integrationsassistenz bei Krankheit Ihres Kindes (Pufferregelung für x-Tage oder x-Stunden), da normalerweise nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vom Kostenträger refinanziert werden
  • Entgeltfortzahlung für die Integrationsassistenz
  • Jährliche Lohnanpassung bei unbefrister Laufzeit (z.B. an Tarifsteigerung oder Steigerung des Lebenshaltungsindex)
  • Bildung einer Schwankungsreserve und Rückzahlungsmodalitäten (vgl. die ForseA-Links unter "Weiterführende Informationen")

Arbeitsvertrag:

  • Beim Arbeitsvertrag darauf achten, dass Sie als Arbeitgeber kein finanzielles Risiko eingehen, wenn nur die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden von den Ämtern finanziert werden (dies hat sich nicht zuletzt in der Corona-Zeit stark ausgewirkt)
  • Diesen Vorbehalt sollten Sie schriftlich fixieren und bei der Ermittlung eines Durchschnittslohns oder eines monatlich wechselnden Lohns in Abhängigkeit von den tatsächlich geleisteten Stunden berücksichtigen, es sei denn Sie haben eine Pufferregelung mit dem Kostenträger vereinbart
  • Die sich aus der Zielvereinbarung ergebenden konkreten Regelungen für die Assistenzkraft übernehmen
  • Den Hinweis aufnehmen, dass Urlaub nur in den Schulferien genommen werden darf
  • Die Art und Ausgestaltung des Arbeitsvertrages (Werkvertrag, Anstellungsvertrag) sollte in Abhängigkeit von den Besonderheiten des Einzelfalls (Student, mehrere Minijobber, Festanstellung) mit einem Steuerberater oder Juristen geklärt werden

Wie finde ich eine Schulbegleitung im Rahmen des Persönlichen Budgets:

  • Unter www.stellenwerk-koeln.de oder anderen Jobbörsen können Sie eine Anzeige schalten
  • Fragen Sie andere Schulbegleitungen, ob jemand in deren Umfeld sucht
  • Hängen Sie Zettel z.B. an die schwarzen Bretter der Unis bzw. Fachhochschulen

Kontakt: Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter der
Telefonnummer 0221 29 43 84 98 oder per Mail unter beratungmittendrin-koeln.de.

Weiterführende Informationen:

Das Persönliche Budget - KSL NRW

Orientierungshilfe zum Persönlichen Budget

Publikation der Baden-Württemberg Stiftung

Musterzielvereinbarung und -kalkulation von ForseA

Prüfliste Zielvereinbarung ForseA

Beschluss des OVG Bremen aus 2020

Grafik mit Text: Neues Beratungsthema - www.mittendrin-koeln.de, darüber steht das Logo des mittendrin e.V mit den Claim: Inklusion schaffen wir.

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  • Schule