Wie gehts weiter nach der (inklusiven) Schule - Teilhabe am Arbeitsleben

Mittlerweile verlassen viele Schüler:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder einem vormals festgestellten Sonderpädagogischen Förderbedarf die (inklusiven) Schulen und möchten einen ganz normalen Ausbildungs- und Berufsweg einschlagen. Nicht allen steht der 1. Arbeitsmarkt uneingeschränkt offen gegenüber. Immer noch werden daher Schulabgänger:innen z.B. mit einer Lernschwäche, psychischen, körperlichen oder sog. geistigen Behinderung eher in Richtung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) beraten ohne ausreichend über die Alternativen informiert zu werden.

Seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat der "Vorrang einer inklusiven Beschulung" unterschiedlich schnell und mehr oder weniger umfassend Einzug in das deutsche Schulrecht erhalten. Mittlerweile verlassen viele Schüler:innen die inklusiven Schule und möchten auch gerne weiterhin in der Mitte der Gesellschaft ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden. Neben den klassischen Ausbildungen gibt es auch andere Wege, um außerhalb einer WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu erhalten. Einen Überblick über (behinderungsspezifische) Möglichkeiten und Wege alternativ zur klassischen Ausbildung finden Sie nachstehend. Die einzelnen Angebote sind durch direktes "anklicken" verlinkt zu den ausführlicheren Beschreibungen und Zugangsvoraussetzungen.

Ausbildung oder Qualifizierung

a) Einstiegsqualifizierung

b) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (Reha)

c) Unterstützte betriebliche (Reha-) Ausbildung (BBW/BfW)

d) Fachpraktikerausbildung (theoriereduziert):

         - Übersicht der theoriereduzierten Ausbildungsberufe

        - Fachpraktiker-Steckbriefe der Arbeitsagentur

e) Unterstützte Beschäftigung

f) Budget für Ausbildung

h) Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
    (WfbM oder anderer Leistungsanbieter)


Wichtig zu wissen ist, dass für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages kein Schulabschluss erforderlich ist. Der Arbeitgeber legt dies selbst als Auswahlkriterium zugrunde. Immer mehr Arbeitgeber bestehen nicht mehr auf einem bestimmten Abschluss oder geben Schulabgängern auch ohne formalen Schulabschluss eine Chance. Bedingt durch den Fachkräftemangel reicht der persönliche Eindruck z.B. über praktische Fähigkeiten und Interessen. Durch Betriebspraktika können die persönlichen Chancen deutlich erhöht werden, einen Ausbildungs- oder ggf. Arbeitsplatz zu erhalten.

Praxistipps:

  • Während der Schulzeit finden verpflichtende Praktika im Rahmen der Berufsorientierung statt, diese sollten im Hinblick auf die späteren Berufswünsche gut ausgewählt werden.
  • Der Integrationsfachdienst (IFD) und die Reha-Beratung/Berufsberatung der Arbeitsagentur sind die wichtigsten Ansprechpartner, um über mögliche Berufswege zu sprechen.
  • Die Inklusionsberater:innen der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) kennen inklusionsoffene Firmen oder Betriebe, an die man sich erfolgversprechend wenden kann. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um gezielt Kontaktdaten solcher Betriebe zu erhalten.
  • Inklusionsbetriebe sind normale Betriebe mit einem sozialen Auftrag, so dass sie oft zwischen 30 und 50 Prozent Beschäftigte mit Behinderung haben. Diese Inklusionsbetriebe bilden ebenfalls aus und sollten Ihnen ggf. auch von den o.g. Stellen genannt werden.
  • Auch im Öffentlichen Dienst werden mittlerweile u.a. Fachpraktikerausbildungen angeboten, erkundigen Sie sich danach.
  • Die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Einrichtungen sind zudem gute Ansprechpartner, um sich über Ausbildungsmöglichkeiten- und bedingungen informieren zu lassen und helfen ggf. auch im Hintergrund mit, damit ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.

Freiwilligendienst oder Langzeitpraktikum

Am Ende der Schulzeit kann es individuell sinnvoll sein, zunächst ein (oder mehrere) Langzeitpraktikum ( oder einen Freiwilligendienst (Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) zu absolvieren. Unabhängig von einer Behinderung kommt der Wechsel von der Schule in die Berufswelt mit ganz anderen Ansprüchen und Erwartungshaltungen seitens des Arbeitgebers und der Kollegen für manche zu früh. Sie benötigen noch eine Reifezeit oder einen Entwicklungsprozess, bevor sie in die Ausbildungs-/Arbeitswelt eintauchen. Nicht nur für Jugendliche mit Lernschwächen sind dies Optionen, um im praktischen Bereich ganz neue Erfahrungen zu sammeln, die das Selbstbewußtsein stärken können. 

Es ist wichtig individuell hinzuschauen und eigene (Um-) Wege zu finden, ohne sich direkt in eine bestimmte "Schublade" einordnen zu lassen.
 

Geltungsbereich: 

Bundesrepublik Deutschland
In jedem Bundesland kann es darüber hinaus oder ergänzend spezielle Maßnahmen der Arbeitsagentur oder des Trägers der überörtlichen Eingliederungshilfe geben, in NRW sind dies die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen.


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Weiterführende Informationen/Links:

Hilfen für Jugendliche mit Behinderungen

Unterstützte Beschäftigung

Schlagworte

  • Übergang Schule/Beruf